Gesundheitsschutz

Ausfallzeiten von Mitarbeitern bedeuten in der Regel ungeplante Kosten für Ihr Unternehmen. Besonders in kleinen und mittleren Betrieben kann der Ausfall eines Mitarbeiters empfindliche Störungen im Betriebsablauf verursachen, der die Einhaltung von terminierten Kunden- und Patientenkontakten erschwert. Deshalb liegt es naturgemäß in Ihrem eigenen Interesse, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz weitestgehend zu vermeiden.

Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und die Erste Hilfe sowie den Brandschutz zu organisieren. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit/Brandschutz und ein Betriebsarzt unterstützen Sie bei der Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen.

Wir machen Sie mit Ansätzen und Wegen vertraut, mit denen Sie in Ihrem Betrieb Präventionsmaßnahmen umsetzen können. Dabei informieren wir Sie über die rechtlichen Grundlagen und was diese für Ihr Unternehmen bedeuten. Sie erfahren, wie Sie betriebsspezifische Maßnahmen auswählen und wie Sie deren Umsetzung initiieren.

 

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Der Unternehmer muss nach den Bestimmungen der für sein Unternehmen geltenden DGUV-Vorschrift 2 eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, die ihn bei der Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützt. Die Sicherheitsfachkraft muss über umfangreiche sicherheitstechnische Fachkenntnisse verfügen.

  • Unterweisungen als Baustein des betrieblichen Gesundheitsschutzes
  • Desinfektion, Hautschutz, Gefahrstoffe und deren regelkonforme Lagerung und Bevorratung
  • Rechtliche Grundlagen der Patientenhygiene
  • Systemsicherheit – Gestaltungsfragen und Wechselwirkungen
  • Gefährdungsbeurteilung, Gefahrstoffverzeichnis, Grenzwerte, Schutzmaßnahmen, Information der Beschäftigten mittels individuell erstellter Betriebsanweisungen
  • Gefährdungen durch Hautkontakt, Gefährdungen durch inhalative Exposition
  • Betriebliches Unfallgeschehen
  • Technische, organisatorische und verhaltensbezogene Maßnahmen, die Ihre Arbeit sicherer machen
  • Vorbeugender Brandschutz (Rettungswegkennzeichnung, Brandschau, Ausbildung von Brandschutzhelfern, Berechnung der Löschmittelmenge, Brandschutzordnung Teil A, B und C, etc.)

 

Betriebsarzt

Als Unternehmer müssen Sie Ihre Mitarbeiter arbeitsmedizinisch betreuen lassen. Dazu bestellen Sie nach den Bestimmungen der für Ihr Unternehmen geltenden DGUV-Vorschrift 2 einen Arbeitsmediziner. Er führt die Vorsorgeuntersuchungen durch und berät den Unternehmer in allen Fragen des Gesundheitsschutzes.

  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
  • Impfungen und Beratungen gem. Infektionsschutzgesetz, Gefahrstoff- und Biostoffverordnung
  • Arbeitsmedizinische Untersuchungen und Beratungen nach Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen sowie anderen Gesetzen und Verordnungen
  • Betriebliche Gesundheitsförderung

Unser Kooperationspartner Herr Dr. med. Lichtnecker steht Ihnen hierfür als Ansprechpartner zur Verfügung. Seine Kontaktdaten finden Sie hier.