Arbeitssicherheit

Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist 2020 um 12,8 Prozent auf 760.369 Unfälle gesunken. Das ergeben die vorläufigen Arbeitsunfallzahlen, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Anfang April 2020 veröffentlicht hat.

Investitionen in den Arbeitsschutz zahlen sich aus. Unternehmen und Beschäftigte profitieren von einer gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung: Ausfallzeiten und Betriebsstörungen nehmen ab, die Betriebskultur wird besser und die Beschäftigten und somit auch Ihre Kunden und Patienten zufriedener. Mit Blick auf längere Lebensarbeitszeiten und zunehmendem Fachkräftemangel erkennen Betriebe heute, dass die Förderung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz eine wesentliche Voraussetzung für unternehmerischen Erfolg und Arbeitgeberattraktivität ist.

Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der rechtlich verbindlichen Vorschriften, indem wir den betrieblichen Ist-Stand erfassen, analysieren und Sie mittels der dafür notwendigen prospektiven (vorausschauenden) Gefährdungsbeurteilung auf das vorhandene Verbesserungspotential hinweisen. Unsere langjährigen Erfahrungen bei der Beratung von Betrieben und Praxen helfen Ihnen dabei, Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen zu erlangen und gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften kompetent aufzutreten.

 

Wir bieten Ihnen

  • Audits
  • Betriebliche Beratung zur Qualitätssicherung
  • Beratung zur Prävention von Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz
  • Betriebsbegehungen mit Erfassung des Ist-Stands
  • Informationen zur Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Anlegen eines Gefahrstoffverzeichnisses
  • Erstellen von Betriebsanweisungen
  • Schulungen & Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter
  • Beratung über Infektionsprävention & Betriebshygiene
  • Beratung zu Reinigungs- und Desinfektionsplänen
  • Informationen zur Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Fachliche Stellungnahmen zu Bauplänen
  • Brandschutzordnung Teil A, B und C & Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Beratung beim Mutterschutz

Rechtlicher Hinweis

Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV V1 muss jeder Arbeitgeber – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter ! – eine Gefährdungsbeurteilung in seinem Betrieb/Praxis durchführen. Das bedeutet, dass der Verantwortliche dazu verpflichtet ist, Gefährdungspotenziale des einzelnen Arbeitsplatzes / Mitarbeiteraufgabenbereiches zu ermitteln und zu beurteilen. Auf Basis dieser tätigkeitsbezogenen Analyse müssen unterschiedliche Arbeitsschutzmaßnahmen (Arbeitsanweisungen und arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen) festgelegt und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.

Eine Gefährdung wird unter anderem durch chemische, biologische und/oder mechanische Einwirkungen ausgelöst. Psychische Belastungen wie z.B. überstündliche Mehrarbeit fallen ebenfalls darunter.

Abschließend sei noch erwähnt, dass laut einem Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 12.08.2008 (AZ: 9 AZR 1117/06) jeder Mitarbeiter einen einklagbaren Anspruch auf eine arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung hat.20