Betriebshygiene

Die innerbetriebliche Umsetzung bestehender Hygienevorschriften, wie z.B. vom Robert-Koch-Institut und/oder der Hygiene-Verordnung NRW gefordert, ist Infektionsprävention. Sie schützt nicht nur Sie und Ihre Mitarbeiter vor Infektionskrankheiten wie Hepatitis, HIV, MRSA und Warzen, sondern vielmehr auch Ihre Kunden und Patienten.

Außerdem verhilft sie Ihnen dazu, bei behördlichen Kontrollen z.B. durch Mitarbeiter der Gesundheitsämter sicher und fachkompetent aufzutreten. Bei der Umsetzung hygienerelevanter Bestimmungen gut informiert zu sein, verschafft Ihnen die für Ihren Betrieb notwendige Rechtssicherheit im Beschwerdefall oder gar in einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die u.U. zu einem schweren wirtschaftlichen Schaden für Ihr Unternehmen führen kann.

 

Unsere Beratung umfasst

  • Unterstützung bei der Erstellung eines Hygieneplans
  • Beratung bei der Auswahl und Beschaffung betriebsspezifischer Desinfektionsmittel
  • Überprüfung der Instrumentenaufbereitung
  • Beratung beim Einkauf persönlicher Schutzausrüstung – PSA
  • DIN-konforme Erste – Hilfe Ausstattung
  • Richtige Lagerung von Arzneimitteln und Gefahrstoffen
  • Empfehlungen zur Anfertigung von Unterweisungen der Mitarbeiter
  • Angebot zur Ausfertigung notwendiger Betriebsanweisungen