Brandschutz

Die gesetzlichen Regelungen über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV-V2) beschreiben u.a. auch die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Diese sind:

  • Erstellen der Brandschutzordnung in den Teilen A, B und C
  • Regelmäßiges Begehen aller Arbeitsbereiche, auch der Büros und Lager zur Ermittlung der Brandgefahren
  • Einstufung der Brandgefahr des Betriebes (Gefahrstoffe, Gase, etc.)
  • Erstellen von Alarmplänen
  • Brandschutzkennzeichnung
  • Rettungswegkennzeichnung
  • Entzündbare Gefahrstoffe
  • Ausbilden von Brandschutzhelfern, sodass sich jeder Beschäftigte den Anforderungen des Brandschutzes entsprechend verhält und in der Lage ist, zweckmäßige Hilfe zu leisten

Ein hoher Anteil entstandener Brände geht von elektrischen Geräten und brennbaren Gefahrstoffen aus, so daß hier ein Schwerpunkt bei der Ausbildung von Brandschutzhelfern gesetzt werden muss. Um der gestiegenen Nachfrage nach gut unterwiesenen Brandschutzhelfern gerecht werden zu können, habe ich zusammen mit einem Kollegen das “Institut für vorbeugenden Brandschutz – OHNE FEUER” gegründet. Unter www.ohne-feuer.de finden Sie Termine für unsere Ausbildungsseminare.

Seit 2012 fordert das staatliche Recht (Arbeitsschutzgesetz sowie Technische Regeln für Arbeitsstätten) die Ausbildung von betrieblichen Brandschutzhelfern. Dies betrifft alle Arbeitgeber und Unternehmen wie Handwerksbetriebe, Arzt- und Zahnarztpraxen, Verwaltungen, Dienstleistungsbereiche, etc..

Selbstverständlich helfen wir Ihnen dabei, den vorbeugenden Brandschutz in Ihrem Betrieb / Praxis auch teilweise umzusetzen. Dabei orientieren wir uns an den aktuellen Rechtsnormen, den Vorschriften und dem Regelwerk der Berufsgenossenschaften sowie an den Publikationen und Vorgaben der Sachversicherer.

Lassen Sie sich bei einem für Sie kostenfreien Beratungsgespräch persönlich informieren.